Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten zwischen IT Dienstleistungen – A. Herbert, Marburg – nachstehend ITDAH genannt – und ihren Auftraggebern für alle Aufträge.

  • Homepage
    • Beratung
    • Entwicklung
    • Umsetzung
    • Support
    • Programmierung
  • Design, erzeugen und liefern von
    • Druck Medien
    • CAD Medien
      • Schilder
      • 3D Druck wird ggf. hinzukommen
    • Corporate Identity und Corporate Design
  • Handel mit Computer Hard- und Software
  • Reparatur von Computer Hard- und Software

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die im Angebot vereinbarte Dienstleistung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch ITDAH im Rahmen des im Angebot bzw. Angebotsbestätigung vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der dienst-leistenden Mitarbeiter bleibt ITDAH vorbehalten. ITDAH darf sich auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen.

§ 3 Leistungsumfang und Vergütung

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. ITDAH wird nur auf Basis eines von ITDAH schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
    1. Der Auftraggeber erstattet ITDAH die Auslagen für folgenden Aufwand:
      1. Fahrtkosten bei Benutzung eines KFZ (pro Kilometer 0,50 € oder Pauschal im Angebot enthalten);
      2. Portokosten;
      3. Fotokopien (A4 0,20 € ; A3 0,40 € in Farbe A4 1 € ; A3 2,60 €);
      4. Sonstige Kosten Großkopien, Lichtpausen, Fotos etc zum genauen Nachweis.
  2. Für die Dienstleistungen werden folgende Verrechnungssätze vereinbart; Für den die Tätigkeiten und Dienstleistungen gilt als Vereinbart, € 75,00 je Stunde, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders im Auftrag angegeben. Alle Anfallenden Tätigkeiten werden in einer Zeiterfassung aufgeführt. Mit Erstellen der prüfbaren Abrechnung wird der Anspruch fällig. Unverbrauchte Vorschüsse und Abschlagszahlungen sind spätestens bis Ende des Projektentwicklervertrages an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Der Auftraggeber zahlt ITDAH einen Auslagevorschuss wie im Auftrag angegeben bei Abschluss dieser Vereinbarung. Im Übrigen hat Auftragnehmer bei Ende des Vertrages über die Auslagen eine Prüfbare Abrechnung vorzulegen und dem Auftraggeber den Einblick in die Nachweisunterlagen zu gestatten; auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm Kosten Fotokopien von den Nachweisunterlagen auszuhändigen. Mit Erstellen der prüfbaren Abrechnung wird der Anspruch auf die restlichen Auslagen fällig. Unverbrauchte Vorschüsse und Abschlagszahlungen sind spätestens bis Ende des Projektentwicklervertrages an den Auftraggeber zurückzuzahlen.
  3. Im Rahmen der Dienstleistung erbringt ITDAH wie Auftrag angegeben.

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

ITD-AH ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch von ihren Angestellten, freien Mitarbeitern oder Subunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Das gleiche soll für den Auftraggeber gelten. Ferner gilt dies auch nach der Beendigung des Auftrages.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten von ITDAHzu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber
    1. Arbeitsräume für Mitarbeiter von ITDAH einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt
    2. eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern von ITDAH während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind
    3. den Mitarbeitern von ITDAH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt
    4. im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
    5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von ITDAH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den genannten Gegenständen verbleiben bei ITDAH, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

§ 6 Erreichbarkeitsvereinbarung nach SLA (Service Level Agreement)

ITDAH steht Ihnen zu nachstehenden Geschäftszeiten zu Ihrer Verfügung: Montags bis Freitags, von 10:00 bis 18:00. An Wochenenden nach vorheriger Terminvereinbarung.

Außerhalb der Geschäftszeiten akzeptieren wir Email zur Kommunikation. Innerhalb der Geschäftszeiten bietet ITD-AH auch Facebook, WhatsApp, Skype, Telefon, Email und TeamViewer zur Kommunikation an.

Aus gegebenen Anlass behält ITDAH sich vor, die Erreichbarkeit auf verschiedenen Kanälen einzuschränken, so dass ITDAH erst zu Beginn der Geschäftszeiten Ihre Benachrichtigungen erhält.

Frei von diesen Geschäftszeiten sind Auftraggeber, welche über einen entsprechenden 24/7 Support Vertrag mit ITDAH verfügen und Nachrichten, bzw. Anrufe werden entsprechend durchgestellt.

§ 7 Gewährleistungsansprüche

ITDAH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens zwei Jahre, Gewähr dafür, dass die Werk- oder Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, sofern es sich um Hardware handelt. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen.

ITDAH leistet Gewähr, dass die Werk- oder Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, bis nach der Abnahme.

§ 8 Haftung und Schadensersatz

ITDAH schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschenden Schadens beschränkt.

Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch 5.000,00 € (in Worten: fünftausend Euro).

Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung vorgenannter Ausführungen gilt auch für die Pflichtverletzungen der Erfüllungshilfen von ITDAH.

Haftungsausschluss für Fremdeinwirkung Dritter.

§ 9 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen ITDAH, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 10 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann ITDAH für infolgedessen nicht geleistete Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche von ITDAH auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 10.1 Abnahme

Produkte wie Medien Design (Print-, Fräs- und Dateimedien), Homepages oder deren Gestaltung werden vor der Umsetzung mit einem Grafikprogramm erzeugt. Nach der Abnahme des erstellten oder angepassten Designs beginnt direkt die Umsetzung auf das gewählte Medium. Nachträgliche Änderungen sind nicht Teil der bereits abgenommenen Vorarbeit und sind gesondert in Auftrag zu geben. Telefonische Abnahme von Design und Leistungen sind auch möglich, eine Rücknahme dieser jedoch nicht, da es sich um individuell erzeugte Produkte oder Leistungen handelt.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, welche in Angebot bzw. Angebotsbestätigung schriftlich erfasst wurden. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung von ITDAH wie folgt:

Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der ITDAH ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der ITDAH dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat.

§ 12 Treuepflichten

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Urherberechte von ITD-AH anzuerkennen. Die gewonnenen Kenntnisse und dergleichen stehen als Urherber ITDAH zu. Der Auftraggeber darf die Ihm überlassenen Unterlagen und dergleichen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ITDAH weitergeben oder anderweitig nutzen.

§ 13 Entgeld, Nebenkosten, Rechnungsstellung

  1. Das Entgelt für die Dienste von ITDAH bzw. ihrer Mitarbeiter ist nach den von ITDAH und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
  2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis von ITDAH, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
  3. ITDAH ist berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen.
  4. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  5. ITDAH ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

§ 14 Rabatt und Gefälligkeiten

Für Vereine, Existenzgründer und weitere, in Angeboten enthaltene Gruppen können gegen einen Nachweis Ihres Unternehmens- oder Vereinsstati einen Rabatt von bis zu 15% des jeweiligen Produktes erhalten. Im Gegenzug willigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer IT Dienstleistungen – A. Herbert auf http://www.itd-ah.de nachstehende Linkbuildings ein:

  1. Auf Produkte: Link unterhalb der Homepage auf jeder Seite der Homepage des Auftraggebers
  2. Auf Dienstleistungen (Homepage Support): Link im Impressum des Auftraggebers als angegebener Webmaster

§ 15 Passwörter

Je nach Auftrage, Produkt oder Dienstleistung muss der Auftragnehmer, IT Dienstleistungen – A. Herbert, Passwörter für Sie anlegen. Dies geschieht mit einem sicheren Passwort Manager. Der Auftraggeber erhält eine Kopie in Form einer verschlüsselten Datenbank oder PDF, wie dies zuvor zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde. Sollte ein Passwort bei dem Auftraggeber oder auch Auftragnehmer ändern, so ist dies unmittelbar der anderen Partei mitzuteilen und gesichert zukommen zu lassen, damit beide Vertragspartner uneingeschränkten Zugang entsprechend der zuvor ausgehandelten Bereiche erhalten. Bei einer Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer, IT Dienstleistungen – A. Herbert, vor, entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Homepage Support Dienstleistungen, welche von den Passwörtern abhängig sind.

§ 16 Fälligkeiten, Sicherungswerte

Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Auftraggebers ist ITDAH gem. §§ 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltungsmachung weiteren Schadens. ITDAH hat an vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und an sonstigen Unterlagen, die bei der Durchführung des Auftrages entstehen, ein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen von ITDAH ist möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Marburg. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

§ 18 Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

§ 19 Schriftformklausel

Mündliche abreden bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

IT Dienstleistungen – A. Herbert
Cappeler Straße 13

35039 Marburg

Marburg, Stand: 2017-06-13